Der Markeninhaber muss einem zugelassenen sozialen Überprüfer bei einer der zugelassenen Überprüfungsorganisationen Folgendes vorlegen:
- Öffentlicher Verhaltenskodex
- Nachweis der Kommunikation in der Lieferkette über den Verhaltenskodex
- Werkskennzeichnung für jedes Endmontagewerk und jedes Werk, das Schautafeln >10" herstellt
- Ein unabhängiger Auditbericht für jede Endmontagefabrik und jede Fabrik, die Anzeigetafeln >10" herstellt, gemäß ihrem Auditplan für die Risikokategorie.
- einen Plan für Abhilfemaßnahmen für alle Nichtkonformitäten
- Vorlage zur Identifizierung der Lieferkette für die Risikobewertung von wichtigen Zulieferern der nächsten Ebene
- Vorlage für die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien
- Chemische Prozessvorlage
- Der jährliche Überprüfungsbericht, der die Bewertung des Verhaltenskodex und der Kommunikation, der Mineralienrichtlinien und des Due-Diligence-Prozesses, des Managementsystems zur Bekämpfung von Bestechung und des Fragebogens zur Selbsteinschätzung des Engagements der Lieferanten umfasst.