Der Markeninhaber muss einem zugelassenen sozialen Überprüfer bei einer der zugelassenen Überprüfungsorganisationen Folgendes vorlegen:

  • Öffentlicher Verhaltenskodex
  • Nachweis der Kommunikation in der Lieferkette über den Verhaltenskodex
  • Werkskennzeichnung für jedes Endmontagewerk und jedes Werk, das Schautafeln >10" herstellt
  • Ein unabhängiger Auditbericht für jede Endmontagefabrik und jede Fabrik, die Anzeigetafeln >10" herstellt, gemäß ihrem Auditplan für die Risikokategorie.
  • einen Plan für Abhilfemaßnahmen für alle Nichtkonformitäten
  • Vorlage zur Identifizierung der Lieferkette für die Risikobewertung von wichtigen Zulieferern der nächsten Ebene
  • Vorlage für die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien
  • Chemische Prozessvorlage
  • Der jährliche Überprüfungsbericht, der die Bewertung des Verhaltenskodex und der Kommunikation, der Mineralienrichtlinien und des Due-Diligence-Prozesses, des Managementsystems zur Bekämpfung von Bestechung und des Fragebogens zur Selbsteinschätzung des Engagements der Lieferanten umfasst.