Im Folgenden wird erläutert, wie Markeninhaber die Einhaltung von Kriterium 1.1 nachweisen können, wenn das Produkt ohne eine vollständige Bedienungsanleitung in Papierform ausgeliefert wird.

Wir haben festgestellt, dass der Trend dahin geht, keine vollständigen Handbücher in Papierform mehr mit dem Produkt zu liefern. Wir unterstützen diese Änderung voll und ganz, aber sie wirkt sich darauf aus, wie die Markeninhaber die Einhaltung von Kriterium 1.1, Informationen für die Endnutzer, nachweisen können.

Abschnitt 1.1.1.a dieses Kriteriums lautet:

a. Das Informationsdokument für Endverbraucher muss in Englisch oder in der Landessprache des
Sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft werden soll. Er muss dem Produkt
Produkt auf mindestens eine der folgenden Arten beiliegen:

  1. Als separates gedrucktes oder digitales Dokument.
  2. In einem gedruckten oder digitalen Benutzerhandbuch enthalten.
  3. als separates digitales Dokument, das auf der Website des Markeninhabers bereitgestellt wird. Ein direkter Link zu dem Dokument muss in der oben erwähnten gedruckten oder digitalen Gebrauchsanweisung enthalten sein.

Wenn nur eine Kurzanleitung mit dem Produkt geliefert wird, gilt Folgendes:

  • Die Kurzanleitung muss einen Link zu der Stelle enthalten, an der der Benutzer das vollständige Handbuch finden kann, sowie eine Beschreibung für diesen Link.
  • Das auf der Website des Markeninhabers bereitgestellte vollständige Handbuch muss Abschnitt 1.1.1.a entsprechen.

Diese Klarstellung wird in die nächste Ausgabe der Kriterienunterlagen für TCO Certified, generation 9 aufgenommen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Zertifizierungsteam wenden.

Alle Aktualisierungen und Änderungen

Neuigkeiten, Testmethoden und Klarstellungen.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.