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Um die Einhaltung der Kriterien 6.4 Produktlebensdauer und 6.5 Batterielebensdauer zu überprüfen, müssen die Produkte von Prüfeinrichtungen getestet werden, die nach ISO 17025 akkreditiert sind. Bis zum 3. Dezember 2019 sind einige Ausnahmen zulässig.

Ab dem 3. Dezember 2019 müssen alle Prüfungen der Produkt- und Batterielebensdauer von Prüfeinrichtungen durchgeführt werden, die nach ISO 17025 akkreditiert sind. Bis dahin werden Prüfberichte von Prüfeinrichtungen, die nicht nach ISO 17025 akkreditiert sind, akzeptiert, wenn der Antragsteller einen Plan mit Abhilfemaßnahmen vorlegt, in dem beschrieben wird, wie die Einhaltung der Anforderungen der ISO 17025 ab dem 3. Dezember 2019 sichergestellt werden soll.

Beispiele für Pläne für Abhilfemaßnahmen:

  1. Aus der Prüfeinrichtung des derzeitigen Lieferanten geht hervor, dass er den Prozess der Akkreditierung nach ISO 17025 eingeleitet hat.
  2. Der Markeninhaber wechselt zu einem Lieferanten mit einer nach ISO 17025 akkreditierten Prüfeinrichtung.
  3. Der Markeninhaber testet die Produkte erneut in einer nach ISO 17025 akkreditierten Prüfeinrichtung.

Wenn Sie weitere Vorschläge für Pläne zur Mängelbehebung haben, wenden Sie sich bitte an TCO Development.

Alternative Prüfmethoden werden auch für die Kriterien 6.5 akzeptiert

Wir können auch alternative Prüfmethoden zu den in 6.5 Langlebigkeit der Batterien genannten akzeptieren, sofern der Antragsteller eine Lückenanalyse vorlegen kann. Diese muss von einem unabhängigen, von TCO Development zugelassenen Prüfer erstellt werden und zeigen, dass die alternative Prüfmethode der in dem Kriterium angegebenen Prüfmethode gleichwertig ist.

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