Strengere Vorschriften für den Nachweis der Einhaltung der Fabrikkennzeichnungspflicht
Bis zum 1. Oktober 2023 ist für alle Fabriken auf dem CB-Zertifikat, die nicht auf der TCO Certified Accepted Factory List aufgeführt sind, eine Kopie eines Fertigungsvertrags als Nachweis erforderlich. Kriterium 2.1 (Verantwortung in der Lieferkette) besagt, dass alle Endmontagewerke, die zertifizierte Produkte herstellen, auf der TCO Certified Accepted Factory List eingetragen sein müssen. Zu